Betriebsanweisungen
Jeder Unternehmer hat die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und ist dazu verpflichtet den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ermöglichen und die Mitarbeiter auf Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen
Es gehört dazu die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz so gefahrfrei wie möglich zu gestalten. Somit ist es unumgänglich die Mitarbeiter auf eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen und entsprechend zu schulen bzw. zu unterweisen. Ein bewährtes Instrument sind Betriebs- oder auch Dienstanweisungen die auf mögliche vorhandene und potenzielle Gefahren hinweisen, um Schadensfälle und Personenschäden aktiv vorzubeugen. Durch die Unterschrift des Unternehmers werden Betriebs- oder Dienstanweisungen für die Mitarbeiter verbindlich. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von großer Bedeutung, da Sie im Schadensfall nachweisen können, alle Vorschriften zum Arbeitsschutz sachgemäß umgesetzt zu haben.
Betriebsanweisungen müssen für folgende Bereiche erstellt werden:
- Biologische Arbeitsstoffe
- Gefahrstoffe und deren Zubereitung
- Anlagen und Maschinen
- Arbeitsprozesse
- Technische Anlagen